Unsere Mazda Neuwagengarantie2 gilt für Fahrzeuge mit Erstzulassung ab 01.03.2022 für sechs Jahre oder 150.000 km – je nachdem, was zuerst eintritt. Bei Fahrzeugen mit Erstzulassung bis einschließlich 28.02.2022 gilt sie für 3 Jahre. Während dieser Garantiefrist haben Sie Anspruch auf die Beseitigung von Herstellungs- und Materialfehlern.
Ansprüche auf Leistungen der Mazda Garantie bestehen nur bei nachweislichen Material- und Herstellungsfehlern und setzen voraus, dass die vorgeschriebenen regelmäßigen Wartungen einschließlich der Karosserieinspektionen und sonstiger Inspektionsarbeiten vorschriftsmäßig entsprechend den Herstellervorgaben ausgeführt worden sind.
1 gemäß der entsprechenden Mazda Garantiebedingung.
2 Es gelten die jeweiligen Garantiebedingungen. Mängelhaftungsansprüche gegenüber dem Händler bleiben von der Garantie unberührt
(rein elektrisch angetriebener Fahrzeuge und Plug-in-Hybriden)
Bei einem Material- oder Herstellungsfehler deckt die Garantie für die Hochvolt-Batterie die Reparatur oder den Austausch (gegen Neuteile oder wiederaufbereitete Teile oder eine werksüberholte Hochvolt-Batterie mit einer zum Zeitpunkt der Reparatur angemessenen Kapazität) des betroffenen Teils ab dem Mazda Garantiestartdatum für 8 Jahre oder bis 160.000 km, je nachdem, was zuerst eintritt.
(rein elektrisch angetriebener Fahrzeuge (BEV))
Diese Garantie bedeutet nicht, dass die Kapazität nicht im Laufe der Zeit und je nach Kilometerleistung abnimmt. Bei einem Absinken der Kapazität auf unter 70 % des ursprünglichen Wertes zum Zeitpunkt der Auslieferung des Mazda Neufahrzeugs deckt die Garantie für die Kapazität der Hochvolt- Batterie die Reparatur oder den Austausch (gegen Neuteile oder wiederaufbereitete Teile oder eine werksüberholte Hochvolt-Batterie mit einer zum Zeitpunkt der Reparatur angemessenen Kapazität) des betroffenen Teils ab dem Mazda Garantiestartdatum für 8 Jahre oder bis 160.000 km, je nachdem, was zuerst eintritt.
Unabhängig von der Kilometerleistung gilt die Mazda Lackgarantie und Garantie gegen Oberflächenkorrosion – ebenfalls drei Jahre lang ab dem Mazda Garantiestartdatum10. Sollten Sie innerhalb dieser Zeit herstellungsbedingte Lackmängel feststellen, werden diese durch einen autorisierten Mazda Servicepartner behoben.
10 Im Falle von Lackschäden und/oder Oberflächenkorrosion deckt die Lackgarantie und die Garantie gegen Oberflächenkorrosion die Reparatur der betroffenen Lackschicht von Karosserieaußenblechen, ausgenommen hiervon sind Unterbodenflächen sowie sämtliche Komponenten der Abgasanlage, des Antriebsstrangs und der Radaufhängung.
MIT ERSTZULASSUNG BIS 28.02.2022
12 Monate bis 150.000 km Gesamtlaufleistung | 24 Monate bis 150.000 km Gesamtlaufleistung | 36 Monate bis 150.000 km Gesamtlaufleistung | 60 Monate bis 150.000 km Gesamtlaufleistung | 12 Monate Garantieverlängerung | |
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Mazda2 | 170,00 € | 270,00 € | 359,00 € | 780,00 € | 389,00 € |
Mazda3 Mazda CX-3 Mazda CX-30 Mazda MX-30 | 210,00 € | 330,00 € | 429,00 € | 870,00 € | 429,00 € |
Mazda6/ Mazda CX-5 | 260,00 € | 430,00 € | 549,00 € | 1150,00 € | 509,00 € |
Mazda MX-5 Mazda MX-5 RF | 260,00 € | 430,00 € | 549,00 € | 1150,00 € | 509,00 € |
MIT ERSTZULASSUNG AB 01.03.2022
12 Monate bis 150.000 km Gesamtlaufleistung | 24 Monate bis 150.000 km Gesamtlaufleistung | 36 Monate bis 150.000 km Gesamtlaufleistung | 48 Monate bis 150.000 km Gesamtlaufleistung | 12 Monate Garantieverlängerung | |
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Mazda2 | 239,00 € | 389,00 € | 649,00 € | 879,00 € | 389,00 € |
Mazda3 Mazda CX-3 Mazda CX-30 Mazda MX-30 | 309,00 € | 489,00 € | 809,00 € | 1.129,00 € | 429,00 € |
Mazda6/ Mazda CX-5 | 369,00 € | 609,00 € | 1009,00 € | 1.419,00 € | 509,00 € |
Mazda MX-5 Mazda MX-5 RF | 369,00 € | 589,00 € | 969,00 € | 1.359,00 € | 509,00 € |
Mazda CX-60 | 469,00 € | 749,00 € | 1.229,00 € | 1.729,00 € | 649,00 € |
1)Alle Preise sind unverbindliche Preisempfehlungen der Mazda Motors (Deutschland) GmbH inklusive 19% Mehrwertsteuer zzgl. Überführungs- und Zulassungskosten.
2)Es gelten die jeweiligen Garantiebedingungen. Mängelhaftungsansprüche gegenüber dem Händler bleiben von der Garantie unberührt.
3) Gültig für Fahrzeuge mit Erstzulassung bis 01.03.2022. Für Fahrzeuge mit Erstzulassung ab dem 01.03.2022 sprechen Sie bitte Ihren Mazda Vertragshändler oder Mazda Servicepartner an
4) Die Anschlussgarantie und Garantieverlängerung sind Angebote der CG Car Garantie Versicherung AG, Freiburg, gemäß den gültigen Garantiebedingungen. Keine Mazda Anschlussgarantie/Gebrauchtwagengarantie kann vergeben werden für Fahrzeuge, die: mindestens zeitweilig als Taxen, Mietwagen, Selbstfahrer-Mietwagen, Fahrschulwagen, für Kurier-, Eil- und Paketdienste, für Krankentransporte sowie zur gewerbsmäßigen Personenbeförderung genutzt werden sollen; an gewerbsmäßige Wiederverkäufer veräußert werden; die auf den Händler zugelassen werden; nicht im europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz zugelassen werden; mit leistungsgesteigerten Aggregaten und für Sonderkraftfahrzeuge; bei denen die von Mazda vorgeschriebenen/empfohlenen Wartungs-, Inspektions- oder Pflegearbeiten nicht ordnungsgemäß durchgeführt worden sind.
5) Genaue Konditionen und Bedingungen erfahren Sie bei Ihrem Mazda Vertragshändler/ Servicepartner.
6) Preis der CG Car-Garantie Versicherungs-AG inklusive 19% MwSt.
7) Je nachdem, was zuerst eintritt. Die Mazda Garantie erstreckt sich nicht auf Zubehör.
8) Diese Garantie bedeutet nicht, dass die Kapazität nicht im Laufe der Zeit und je nach Kilometerleistung abnimmt. Bei einem Absinken der Kapazität auf unter 70% des ursprünglichen Wertes zum Zeitpunkt der Auslieferung des Mazda Neufahrzeugs deckt die Garantie für die Kapazität der Hochvolt-Batterie die Reparatur oder den Austausch (gegen Neuteile oder wiederaufbereitete Teile oder eine werksüberholte Hochvolt-Batterie mit einer zum Zeitpunkt der Reparatur angemessenen Kapazität) des betroffenen Teils ab dem Mazda Garantiestartdatum für 8 Jahre oder bis 160.000 km, je nachdem, was zuerst eintritt.
9) Im Falle von Durchrostung von innen nach außen bis zu einer Beeinträchtigung der Außenflächen der Karosserie deckt die Garantie gegen Durchrostung die Reparatur des betreffenden lackierten Karosserieblechs des Fahrzeugs ab dem Mazda Garantiestartdatum für einen Zeitraum von 12 Jahren ohne Kilometerbegrenzung. Unterbodenflächen sowie sämtliche Komponenten der Abgasanlage, des Antriebsstrangs und der Radaufhängung zählen nicht zur Karosserie.
10) Im Falle von Lackschäden und/oder Oberflächenkorrosion deckt die Lackgarantie und die Garantie gegen Oberflächenkorrosion die Reparatur der betroffenen Lackschicht von Karosserieaußenblechen, ausgenommen hiervon sind Unterbodenflächen sowie sämtliche Komponenten der Abgasanlage, des Antriebsstrangs und der Radaufhängung.